Standardmäßig werden die Kosten für die Vermarktung zwischen Verkäufer und Käufer 1 : 1 aufgeteilt. Das hat für Verkäufer den Vorteil, dass sich auch die Käufer zur Hälfte an den Kosten beteiligen.
Was die wenigsten wissen: Der Makler ist in diesem Fall auch für beide Parteien tätig und ist somit zu absoluter Neutralität verpflichtet und tritt vermittelnd auf. Wir gewährleisten dies nicht nur über unsere fachliche Beratung, sondern auch über die neutrale Bewertung.